Auch wenn es schwerfällt - den eigenen Nachlass zu regeln, ist eine wichtige Sache.
Nur so können Sie sichergehen, dass Familie oder liebe Freunde so bedacht werden, wie Sie es sich wünschen.
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und kein Testament existiert, geht das Erbe an den Staat.
Durch ein Vermächtnis können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass nach Ihrem Tod oder nach dem Tod Ihres Ehegatten Ihr gesamtes Vermögen oder ein Teil Ihres Vermögens an eine Vereinigung Ihrer Wahl übertragen wird.
Wenn Sie keinen direkten Erben haben, ermöglicht Ihnen das Duo-Vermächtnis, Personen Ihrer Wahl zu begünstigen, wenn Sie gleichzeitig einer Vereinigung etwas vermachen.
In diesem Fall übernimmt die Vereinigung die gesamte Erbschaftssteuer zu einem verringerten Steuersatz. (Diese Möglichkeit gibt es nur, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel haben)
Sie können eine Vereinigung Ihrer Wahl als Begünstigte des kapitalisierten Betrags Ihrer Lebensversicherung nach Ihrem Tod bestimmen.
Sie tragen sich mit dem Gedanken, die VoG Menschen für Menschen-Belgien mit einem Vermächtnis oder Testament zu bedenken?
Ein Testament ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Es ist daher zu empfehlen, einen Notar Ihres Vertrauens für Ihr Vorhaben zu Rate zu ziehen!
Sie können so sofort die Bestätigung erhalten, dass Ihre Wünsche den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und somit anwendbar sind.
SPENDENKONTO
Menschen für Menschen - Belgien, VoG
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